Ein gesundes neues Jahr…

…und nicht vergessen – pflegen Sie Ihre Zähne und das Bonusheft.

Versicherte erhalten von der Kasse mehr Zuschuss zum Zahnersatz, wenn sie regelmäßig zur zahnärztlichen Untersuchung gehen.

Das Bonusheft dient als Nachweis regelmäßiger zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen. Benötigen Sie Zahnersatz, erhalten Sie den höchstmöglichen Zuschuss Ihrer Krankenkasse (gesetzlich) nur mit einem vollständigen Bonusheft. Dabei müssen mindestens 5 aufeinander folgende Jahre vorhanden sein oder ab 10 Jahren gibt es den maximalen Zuschuss Ihrer Krankenkasse (gesetzlich).

 

Um sich den Bonus zu sichern, müssen Erwachsene pro Jahr eine Untersuchung nachweisen, Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr zwei pro Jahr.
Aus zahnärztlicher Sicht kann es sich hierbei nur um Mindestanforderungen handeln, da zumeist 2x pro Jahr, je nach  Gesundheitszustand der Zähne, eine Professionelle Zahnreinigung erfolgen sollte.  Auch hierzu geben einige gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss.

Bei Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gern in unserer Praxis.

 

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